Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21 |
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BGB § 2247
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unterbliebener Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Unterrichtung der Miterben über den Nachlassbestand; Unterrichtung der Miterben wegen Verursachung überhoher Kosten durch die Einschaltung eines anwaltlichen ...
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 20.03.2021 - 45P VI 1821/18
- OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.05.2017 - IV ZB 25/16
Testamentsvollstreckung: Zuweisung der Streitigkeiten über die Entlassung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21
Die Pflichtverletzung muss zudem schuldhaft begangen worden sein (BGH, NJW 2017, 2112) und überdies ein solches Gewicht besitzen, dass sie nach den konkreten Umständen des Falles als eine grobe Verfehlung betrachtet und wertungsmäßig mit der Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zu einer ordnungsgemäßen Ausübung seines Amtes auf eine Stufe gestellt werden kann. - OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21
Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff). - BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98
Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21
Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff). - KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21
Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff). - OLG Düsseldorf, 07.10.2021 - 3 Wx 59/21
Antrag auf Entlassung von einem Amt als Testamentsvollstrecker; Wichtiger Grund …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21
Wird das Entlassungsgesuch - wie vorliegend - vom Miterben mit dem Vorwurf begründet, der Testamentsvollstrecker habe bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses seine Pflichten verletzt, setzt ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 7. Oktober 2021, I-3 Wx 59/21 m.w.N.) Dreierlei voraus:.
- OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
Zeitliche Grenzen der Vorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den …
Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).Wird das Entlassungsgesuch - wie vorliegend - vom Miterben mit dem Vorwurf begründet, der Testamentsvollstrecker habe bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses seine Pflichten verletzt, setzt ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21; Beschluss vom 7.10.2021, I-3 Wx 59/21 m.w.N.) Dreierlei voraus: (1) Die zur Last gelegte Pflichtverletzung muss geeignet sein, die berechtigten Belange des antragstellenden Miterben, namentlich die mit seiner Miterbenstellung verbundenen Vermögensinteressen, zu beeinträchtigen.
Der Senat hat bereits entschieden, dass die dem Testamentsvollstrecker zuzubilligende Zeitspanne von den konkreten Umständen des Falles, insbesondere vom Umfang und von der Komplexität des Sachverhalts sowie den vorhandenen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Nachlassmasse, abhängt (Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21) und im Einzelfall selbst ein Zeitraum von zwei Jahren unbedenklich sein kann.